Definition der Ziele
Was genau wollen Sie erreichen?
Die Ziele werden wir gemeinsam möglichst genau beschreiben z.B.:
»Endlich einmal wieder eine kurze Strecke ohne Angstzustände Auto fahren können«
oder:
»Ich möchte keinen Stress mehr erleben, wenn mein Mann abends nach Hause kommt«
anstatt:
»Ich möchte ein ganz anderer Mensch werden« oder »Ich möchte vollkommen beschwerdefrei werden - keine Ängste mehr!«
Vielleicht merken Sie auch während der Treffen, dass sich Ihre Ziele ändern.
Was können Sie sich kurzfrisitig zumuten? Was ist eher langfristig erreichbar?
Und was auch nicht?
Sie werden erkennen, an welchem Thema Sie etwas verändern können und wo Sie Ihre Probleme so wie sie jetzt erscheinen erst einmal nur annehmen und nicht gleich verändern können.
Lassen Sie sich vom Verlauf der Therapie auch überraschen.
Ende der Treffen
Sie können zu jedem Zeitpunkt die Treffen beenden.
Sie werden selbst spüren, wenn es Ihnen besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.
Dauer und Kosten
Selbstzahler
Rechnen Sie für das Erstgespräch ca. zwei Stunden ein. Danach finden die einzelnen Treffen in der Regel alle 14 Tage statt. Sie dauern 90 bis 120 Minuten. Jede Stunde kostet 100 € (MwSt.-befreit). Die Erfahrung hat gezeigt, dass man nach sechs Stunden eine erste Bilanz ziehen kann und dann für die nächste Einheit eine neue Stundenanzahl festlegt.
Als Selbstzahler müssen Sie also mit monatlichen Kosten von 300.- bis 400.- € rechnen.
Private Krankenversicherung/Jugendamt
Manchmal werden die Kosten einer Einzel-Psychotherapie zumindest für einen gewissen Teil (ca. 20 Stunden pro Jahr) und dann meist auch nur für einen Teil des Stundenhonorars (46 €/Std.) von der Privatversicherung übernommen.
In Ausnahmefällen (bei Kindern in der Familie) kann das Jugendamt therapeutische Unterstützung finanzieren.
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Bitte prüfen Sie sorgfältig im vorhinein, inwieweit Ihre Kasse oder das Jugendamt für die Kosten der Behandlung aufkommt. Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Ausfallhonorar
Bei einer Terminabsage später als 24 Std. vor dem vereinbarten Termin stelle ich 50 Euro je ausgefallener Stunde in Rechnung.